Annullierter/verspäteter Flug oder verlorenes/beschädigtes Gepäck?

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Nicht nur bei verspäteten und annullierten Flügen - auch bei verlorenem, beschädigtem und verspätetem Gepäck sind wir die Ersten!

Flüge

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Reisegepäck

Im Einklang mit  mit den Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal 1999 (MC99)

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Erstattungsantrag per E-Mail senden?

Ja, die Fluggesellschaften können die Verbraucher ermutigen, Online-Formulare oder -Portale zu nutzen, aber im Rahmen der allgemeinen Verbraucherrechte sind sie auch verpflichtet, alternative und zugängliche Kontaktmethoden anzubieten, wie z. B. E-Mail oder Post. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Verbraucher bei ihrem Recht, eine Beschwerde einzureichen oder eine Erstattung zu beantragen, nicht unnötig behindert werden.

Nein, die EU-Rechtsvorschriften schreiben den Fluggästen nicht vor, ein bestimmtes Format oder Verfahren für die Einreichung einer Beschwerde zu verwenden. Wenn Sie Ihre Beschwerde lieber per E-Mail einreichen möchten, können Sie dies tun.

Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge. Die Höhe der Ausgleichszahlungen richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung:

  1. Verspätung oder Annullierung - Flugstrecke unter 1.500 km:
    - 250 € Entschädigung, wenn sich der Flug um mehr als 3 Stunden verspätet oder annulliert wird.
  2. Verspätung oder Annullierung - Flugentfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km:
    - 400 € Entschädigung, wenn der Flug um mehr als 3 Stunden verspätet ist oder annulliert wird.
  3. Verspätung oder Annullierung - Flugstrecke über 3.500 km (außerhalb der EU):
    - 600 € Entschädigung, wenn der Flug um mehr als 4 Stunden verspätet ist oder annulliert wird.

Ausnahmen:
- Beträgt die Verspätung weniger als 2, 3 oder 4 Stunden oder kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks verursacht wurde, kann die Entschädigung reduziert oder nicht gewährt werden.
- Wenn Ihnen eine alternative Strecke angeboten wird, die zu einer geringeren Verspätung als ursprünglich geplant führt, kann die Entschädigung um 50% gekürzt werden.

Unabhängig von der Entschädigung haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen, wenn:
- Mahlzeiten und Getränke, wenn die Verspätung mehr als 2 Stunden beträgt (je nach Entfernung).
- Hotelübernachtung, falls sich der Flug auf den nächsten Tag verschiebt.
- Kostenloser Transport zum und vom Hotel.

Obwohl die EU-Verordnung 261/2004 keine Fristen vorschreibt, haben die Fluggesellschaften möglicherweise interne Richtlinien, die vorschreiben, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Flug geltend gemacht werden müssen, in der Regel 6 bis 12 Monate. Dies berührt nicht die Rechte der Fluggäste nach nationalem Recht, könnte aber die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen erschweren, wenn diese verspätet eingereicht werden (3-6 Jahre).

Bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung Ihres Gepäcks haben Sie Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft.
- Der Entschädigungsbetrag ist gemäß dem Übereinkommen von Montreal, das in den meisten Ländern, einschließlich aller EU-Länder, gilt, auf etwa 1 300 € begrenzt.

Wenn Ihr Gepäck verspätet ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für notwendige Ausgaben wie Kleidung, Toilettenartikel oder andere Dinge, die Sie während der Wartezeit benötigen. Dies wird oft als "Zwischenentschädigung" bezeichnet.

Ja, aber sie müssen in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden:
- Reklamieren Sie zuerst bei der Fluggesellschaft: Reichen Sie innerhalb der geltenden Fristen (7 Tage bei verlorenem Gepäck, 21 Tage bei verspätetem Gepäck) einen Antrag bei der Fluggesellschaft ein. Die meisten Reiseversicherungspolicen verlangen, dass Sie zuerst versuchen, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.
- Melden Sie anschließend einen Schaden bei Ihrer Reiseversicherung an: Sobald Sie eine Entscheidung der Fluggesellschaft erhalten haben, können Sie diese zusammen mit den Unterlagen an Ihren Reiseversicherungsanbieter weiterleiten. Die Versicherung deckt in der Regel Beträge, die über das Angebot der Fluggesellschaft hinausgehen, oder Kosten, die nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden.

Ja, die Reiseversicherung deckt in der Regel verlorene oder verspätete Gegenstände zusätzlich zu dem, was Sie von der Fluggesellschaft erhalten. Die Versicherung kann z. B. zusätzliche Kosten für Kleidung und Hygieneartikel abdecken, während Sie auf Ihr Gepäck warten. Sie kann auch hochwertige Gegenstände abdecken, die die Deckungsgrenzen der Fluggesellschaft überschreiten.

Die Vorschriften gelten sowohl für Flüge innerhalb der EU als auch für Flüge von und nach einem EU-Land mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft.

Zur Untermauerung Ihres Anspruchs müssen Sie die folgenden Unterlagen zusammenstellen:
- Bordkarten und Reisedokumente: Zum Nachweis, dass Sie auf dem fraglichen Flug waren.
- Dokumentation der Verspätung oder Annullierung: Zum Beispiel eine Bestätigung der Fluggesellschaft über den Vorfall.
- Quittungen für Ausgaben: Dies können zusätzliche Kosten für Lebensmittel, Hotels oder andere notwendige Dinge sein, die durch die Verspätung oder den Verlust entstanden sind.

Ein Property Irregularity Report (PIR) ist in der Regel erforderlich, um eine Entschädigung für verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck zu beantragen. Er dient als offizielle Bestätigung, dass Sie das Problem der Fluggesellschaft gemeldet haben, und ist ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen für die Einreichung eines Entschädigungsantrags.

  • Dokumentation: Mit einem PIR können Sie nachweisen, dass Sie das Gepäckproblem innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens an die Fluggesellschaft gemeldet haben.
  • Verarbeitung: Die Fluggesellschaft verwendet das PIR zur Verfolgung des Gepäcks und zur Bearbeitung Ihres Antrags.

Gehen Sie zum Gepäckservice oder zum Schalter der Fluggesellschaft und verlangen Sie Folgendes:

  • Füllen Sie das PIR-Formular mit Angaben zu Ihrem Gepäck (Größe, Farbe, Marke) und Ihren Reisedaten (Flugnummer, Datum, Ziel) aus.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine schriftliche Kopie des PIR-Berichts mit Ihrer Referenznummer (PIR-Nummer) erhalten. Dies ist wichtig für Ansprüche bei verspätetem oder verlorenem Gepäck.
  • Für verspätetes oder beschädigtes Reisegepäck: Sie müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihres Gepäcks eine Meldung machen und ein PIR erstellen.
  • Für verlorenes Gepäck: Nach 21 Tagen gilt das Gepäck als verloren und Sie können eine Entschädigung beantragen.

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