In unserem FAQ-SeiteHier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen und Produkten.
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Ja, die Fluggesellschaften können die Verbraucher ermutigen, Online-Formulare oder -Portale zu nutzen, aber im Rahmen der allgemeinen Verbraucherrechte sind sie auch verpflichtet, alternative und zugängliche Kontaktmethoden anzubieten, wie z. B. E-Mail oder Post. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Verbraucher bei ihrem Recht, eine Beschwerde einzureichen oder eine Erstattung zu beantragen, nicht unnötig behindert werden.
Nein, die EU-Rechtsvorschriften schreiben den Fluggästen nicht vor, ein bestimmtes Format oder Verfahren für die Einreichung einer Beschwerde zu verwenden. Wenn Sie Ihre Beschwerde lieber per E-Mail einreichen möchten, können Sie dies tun.
Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge. Die Höhe der Ausgleichszahlungen richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung:
Ausnahmen:
- Beträgt die Verspätung weniger als 2, 3 oder 4 Stunden oder kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks verursacht wurde, kann die Entschädigung reduziert oder nicht gewährt werden.
- Wenn Ihnen eine alternative Strecke angeboten wird, die zu einer geringeren Verspätung als ursprünglich geplant führt, kann die Entschädigung um 50% gekürzt werden.
Unabhängig von der Entschädigung haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen, wenn:
- Mahlzeiten und Getränke, wenn die Verspätung mehr als 2 Stunden beträgt (je nach Entfernung).
- Hotelübernachtung, falls sich der Flug auf den nächsten Tag verschiebt.
- Kostenloser Transport zum und vom Hotel.
Obwohl die EU-Verordnung 261/2004 keine Fristen vorschreibt, haben die Fluggesellschaften möglicherweise interne Richtlinien, die vorschreiben, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Flug geltend gemacht werden müssen, in der Regel 6 bis 12 Monate. Dies berührt nicht die Rechte der Fluggäste nach nationalem Recht, könnte aber die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen erschweren, wenn diese verspätet eingereicht werden (3-6 Jahre).
Bei Verlust, Verspätung oder Beschädigung Ihres Gepäcks haben Sie Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft.
- Der Entschädigungsbetrag ist gemäß dem Übereinkommen von Montreal, das in den meisten Ländern, einschließlich aller EU-Länder, gilt, auf etwa 1 300 € begrenzt.
Wenn Ihr Gepäck verspätet ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für notwendige Ausgaben wie Kleidung, Toilettenartikel oder andere Dinge, die Sie während der Wartezeit benötigen. Dies wird oft als "Zwischenentschädigung" bezeichnet.
Ja, aber sie müssen in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden:
- Reklamieren Sie zuerst bei der Fluggesellschaft: Reichen Sie innerhalb der geltenden Fristen (7 Tage bei verlorenem Gepäck, 21 Tage bei verspätetem Gepäck) einen Antrag bei der Fluggesellschaft ein. Die meisten Reiseversicherungspolicen verlangen, dass Sie zuerst versuchen, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten.
- Melden Sie anschließend einen Schaden bei Ihrer Reiseversicherung an: Sobald Sie eine Entscheidung der Fluggesellschaft erhalten haben, können Sie diese zusammen mit den Unterlagen an Ihren Reiseversicherungsanbieter weiterleiten. Die Versicherung deckt in der Regel Beträge, die über das Angebot der Fluggesellschaft hinausgehen, oder Kosten, die nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden.
Ja, die Reiseversicherung deckt in der Regel verlorene oder verspätete Gegenstände zusätzlich zu dem, was Sie von der Fluggesellschaft erhalten. Die Versicherung kann z. B. zusätzliche Kosten für Kleidung und Hygieneartikel abdecken, während Sie auf Ihr Gepäck warten. Sie kann auch hochwertige Gegenstände abdecken, die die Deckungsgrenzen der Fluggesellschaft überschreiten.
Die Vorschriften gelten sowohl für Flüge innerhalb der EU als auch für Flüge von und nach einem EU-Land mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft.
Zur Untermauerung Ihres Anspruchs müssen Sie die folgenden Unterlagen zusammenstellen:
- Bordkarten und Reisedokumente: Zum Nachweis, dass Sie auf dem fraglichen Flug waren.
- Dokumentation der Verspätung oder Annullierung: Zum Beispiel eine Bestätigung der Fluggesellschaft über den Vorfall.
- Quittungen für Ausgaben: Dies können zusätzliche Kosten für Lebensmittel, Hotels oder andere notwendige Dinge sein, die durch die Verspätung oder den Verlust entstanden sind.
Ein Property Irregularity Report (PIR) ist in der Regel erforderlich, um eine Entschädigung für verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck zu beantragen. Er dient als offizielle Bestätigung, dass Sie das Problem der Fluggesellschaft gemeldet haben, und ist ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen für die Einreichung eines Entschädigungsantrags.
Gehen Sie zum Gepäckservice oder zum Schalter der Fluggesellschaft und verlangen Sie Folgendes:
Ja. Nach gängiger Praxis und den Leitlinien der Verbraucherschutzbehörde wird von Unternehmen in Norwegen erwartet, dass sie Anfragen über Standardmethoden wie E-Mail und Post annehmen. Die E-Mail gilt als universeller Kommunikationskanal. Unternehmen können Sie zwar dazu auffordern, ein spezielles Beschwerdeportal zu nutzen, aber sie können dies nicht verlangen, wenn der Verbraucher sich für die Nutzung von E-Mail oder anderen herkömmlichen Kommunikationswegen entscheidet.
Nein. Ein Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen anbietet, kann den Rückerstattungsantrag eines Verbrauchers nicht ablehnen, der auf herkömmlichem Wege wie per E-Mail oder Post eingereicht wurde.
Ja. In der EU und in Norwegen gewährleisten die Verbraucherschutzgesetze, dass die Verbraucher Beschwerden und Erstattungsanträge einreichen können.
Vermarktungsgesetz § 22
Ein Unternehmen darf keine unangemessenen Anforderungen stellen, die die Möglichkeiten des Verbrauchers einschränken, Beschwerden oder Erstattungsansprüche geltend zu machen. E-Mail ist als zugänglicher und akzeptabler Kommunikationskanal für solche Ansprüche anerkannt.
Gesetz über das Rücktrittsrecht
Verbraucher können ihr Widerrufsrecht durch eine "eindeutige Erklärung", z. B. eine E-Mail, ausüben. Unternehmen müssen E-Mails als Teil ihrer Kommunikationskanäle für Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht akzeptieren.
Gesetz über den Verbraucherkauf
Verbraucher haben das Recht, sich über ein Produkt oder eine Dienstleistung auf schriftlichem Wege zu beschweren, z. B. per E-Mail. Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Kanal vor, und E-Mail wird als gültige Methode anerkannt.
Die Leitlinien der Verbraucherschutzbehörde
Aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit sollten die Unternehmen mehrere Kommunikationskanäle anbieten, einschließlich E-Mail. Wenn die Verbraucher gezwungen werden, exklusive Portale zu nutzen, kann dies gegen die Richtlinien für Verbraucherfreundlichkeit und Einfachheit verstoßen.
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
Diese Richtlinie verbietet unlautere Praktiken, die die Rechte der Verbraucher einschränken oder erschweren. Die Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, alternative Methoden zu wählen, z. B. E-Mail, wenn dies praktischer ist.
Richtlinie über Verbraucherrechte (2011/83/EU)
Diese Richtlinie stellt sicher, dass die Verbraucher das Recht haben, sich über einfache und leicht zugängliche Kanäle, wie z. B. E-Mail, an Dienstleistungsanbieter (einschließlich Fluggesellschaften) zu wenden, und schreibt vor, dass die Unternehmen einen einfachen Zugang zu Informationen über Beschwerden und Rückerstattungen bieten.
Allgemeiner EU-Verbraucherschutz und Fahrgastrechte gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Die Verordnung 261/2004 regelt zwar die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen, schreibt aber nicht vor, dass die Entschädigung auf einem bestimmten Weg geltend gemacht werden muss. Dies gibt den Verbrauchern die Flexibilität, ihre Ansprüche auch auf anderem Wege geltend zu machen, etwa per E-Mail.
Dies ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, aber die meisten bemühen sich, innerhalb von 30 Tagen eine erste Antwort zu geben.
Sie haben Anspruch auf eine Erstattung von 100%. Verwenden Sie die Payback-App, um sie zu beantragen.
Ja, gemäß der gängigen Praxis und den Vorschriften wird von Unternehmen erwartet, dass sie Anfragen über Standardmethoden wie E-Mail und Post annehmen. Dies liegt daran, dass die E-Mail als universeller Kommunikationskanal gilt.
Unternehmen können Sie zwar dazu auffordern, ein bestimmtes Beschwerdeportal zu nutzen, sie können dies aber nicht verlangen, wenn der Verbraucher es vorzieht, eine E-Mail oder andere Standardkommunikationsmittel zu verwenden. Ein Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen anbietet, kann einem Verbraucher nicht die Möglichkeit verwehren, sich über herkömmliche Methoden wie E-Mail oder Post an das Unternehmen zu wenden, um eine Erstattung zu erhalten.
Ja, in der EU bilden Verbraucherschutzgesetze den Rahmen dafür, wie Verbraucher Beschwerden und Erstattungsanträge einreichen können. Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) - 2005/29/EF, (Richtlinie über Verbraucherrechte) - 2011/83/EU,
Dies ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, aber die meisten arbeiten nach dem Grundsatz, dass Sie innerhalb von 30 Tagen eine erste Antwort erhalten sollten
Nein, die EU-Verordnungen schreiben den Fluggästen nicht vor, ein bestimmtes Format oder Verfahren für die Einreichung einer Beschwerde zu verwenden. Wenn Sie es vorziehen, Ihre Beschwerde per E-Mail einzureichen, können Sie dies tun
Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge. Die Höhe der Ausgleichszahlungen richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung:
Ausnahmen:
- Beträgt die Verspätung weniger als 2, 3 oder 4 Stunden oder kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks verursacht wurde, kann die Entschädigung reduziert oder nicht gewährt werden.
- Wenn Ihnen eine alternative Strecke angeboten wird, die zu einer geringeren Verspätung als ursprünglich geplant führt, kann die Entschädigung um 50% gekürzt werden.
Wenn Ihr Gepäck verspätet ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für notwendige Ausgaben wie Kleidung, Toilettenartikel oder andere Dinge, die Sie während der Wartezeit benötigen. Dies wird oft als "Zwischenentschädigung" bezeichnet.
Die Vorschriften gelten sowohl für Flüge innerhalb der EU als auch für Flüge von und nach einem EU-Land mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft.