Wenn Ihre Reise endet, beginnt Hilfe!

Treffen Sie Ihren persönlichen KI-Reiseführer, der Ihre Rechte prüft und in Sekundenschnelle Ansprüche geltend macht. Züge, Busse, Boote und Flüge – alles in einer App

Was ist Payback?

Automatische Entschädigung für alle Ihre Rechte

Mit nur wenigen Klicks wickelt die App Ihre Entschädigungen und Ansprüche automatisch ab.

Geschichte und Informationen

Payback wurde für Reisende entwickelt, die Besseres verdienen. Unsere KI-gestützte App wickelt Entschädigungs- und Rückerstattungsansprüche für Flüge, Gepäck, Züge, Busse und Schiffe sofort ab – unter vollständiger Einhaltung der Richtlinien der jeweiligen Anbieter. Jetzt im App Store und bei Google Play erhältlich.

(FAQ) Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Erstattungsantrag direkt per E-Mail an ein Unternehmen senden, ohne dessen Portal zu benutzen?

Ja, gemäß der gängigen Praxis und den Vorschriften wird von Unternehmen erwartet, dass sie Anfragen über Standardmethoden wie E-Mail und Post annehmen. Dies liegt daran, dass die E-Mail als universeller Kommunikationskanal gilt.

Unternehmen können Sie zwar dazu auffordern, ein bestimmtes Beschwerdeportal zu nutzen, sie können dies aber nicht verlangen, wenn der Verbraucher es vorzieht, eine E-Mail oder andere Standardkommunikationsmittel zu verwenden. Ein Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen anbietet, kann einem Verbraucher nicht die Möglichkeit verwehren, sich über herkömmliche Methoden wie E-Mail oder Post an das Unternehmen zu wenden, um eine Erstattung zu erhalten.

Ja, in der EU bilden Verbraucherschutzgesetze den Rahmen dafür, wie Verbraucher Beschwerden und Erstattungsanträge einreichen können. Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) - 2005/29/EF, (Richtlinie über Verbraucherrechte) - 2011/83/EU,

Dies ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, aber die meisten arbeiten nach dem Grundsatz, dass Sie innerhalb von 30 Tagen eine erste Antwort erhalten sollten

Nein, die EU-Verordnungen schreiben den Fluggästen nicht vor, ein bestimmtes Format oder Verfahren für die Einreichung einer Beschwerde zu verwenden. Wenn Sie es vorziehen, Ihre Beschwerde per E-Mail einzureichen, können Sie dies tun

Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen für verspätete oder annullierte Flüge. Die Höhe der Ausgleichszahlungen richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung:

  1. Verspätung oder Annullierung - Flugstrecke unter 1.500 km:
    - 250 € Entschädigung, wenn sich der Flug um mehr als 3 Stunden verspätet oder annulliert wird.
  2. Verspätung oder Annullierung - Flugentfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km:
    - 400 € Entschädigung, wenn der Flug um mehr als 3 Stunden verspätet ist oder annulliert wird.
  3. Verspätung oder Annullierung - Flugstrecke über 3.500 km (außerhalb der EU):
    - 600 € Entschädigung, wenn der Flug um mehr als 4 Stunden verspätet ist oder annulliert wird.

Ausnahmen:
- Beträgt die Verspätung weniger als 2, 3 oder 4 Stunden oder kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks verursacht wurde, kann die Entschädigung reduziert oder nicht gewährt werden.
- Wenn Ihnen eine alternative Strecke angeboten wird, die zu einer geringeren Verspätung als ursprünglich geplant führt, kann die Entschädigung um 50% gekürzt werden.

Wenn Ihr Gepäck verspätet ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung für notwendige Ausgaben wie Kleidung, Toilettenartikel oder andere Dinge, die Sie während der Wartezeit benötigen. Dies wird oft als "Zwischenentschädigung" bezeichnet.

Die Vorschriften gelten sowohl für Flüge innerhalb der EU als auch für Flüge von und nach einem EU-Land mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft.

Kontakt Payback

Payback steht im ständigen Dialog mit Unternehmen aus den Bereichen öffentliche Kommunikation, Versicherungen, Fluggesellschaften und mehr. Kontaktieren Sie uns noch heute für Kundenservice, APIs, Werbung, Datenanalyse oder andere Lösungen.

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